Vermietung

Mietinteressenten

Sie haben zwei Möglichkeiten, sich bei uns für eine Wohnung registrieren zu lassen. Entweder Sie kommen persönlich bei uns im Bürogebäude in der Grüntenstraße 43a in Sonthofen vorbei oder Sie nutzen unsere Online-Mietanfrage.

Zur Mietanfrage

Ihre Mietanfrage wird anschließend für 1 Jahr bei uns gespeichert. Sobald wir eine Wohnung anbieten können, die Ihren Wünschen entspricht, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Grundsätzlich kann jede Person, die auf Wohnungssuche ist, eine Wohnung beim SWW mieten. Der Bestand von knapp 4.000 Wohnungen im gesamten Oberallgäu bietet die richtige Wohnung für jede Lebenslage - vom kleinen Ein-Zimmer-Appartement bis zur hochwertigen Neubau-Wohnung für die ganze Familie.

Ihre Mietanfrage wird ein Jahr bei uns gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung müssen wir Ihre Daten nach dieser Zeit löschen. Falls in dieser Zeit noch nicht die richtige Wohnung für Sie dabei war, können Sie im Anschluss daran selbstverständlich eine neue Mietanfrage stellen.

Öffentlich geförderte Wohnungen können nur von Personen gemietet werden, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.

Ein Teil des Wohnungsbestands des SWW ist öffentlich gefördert und unterliegt einer Mietpreis- und Belegungsbindung, d.h. diese öffentlich geförderten Wohnungen können nur Personen mieten, die über einen WBS verfügen.

Hintergrund: Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen werden öffentliche Mittel als Darlehen oder Zuschuss ausbezahlt. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Vermieter, diese Wohnungen nur Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Deshalb können diese Wohnungen zu festgelegten, günstigen Mieten angeboten werden.

Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Ehepaare und Familien einen WBS bekommen. Die Ausstellung des WBS ist abhängig von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

Den Antrag für einen WBS erhalten Sie bei Frau Vogel im Landratsamt Oberallgäu, Sachgebiet Wohnungswesen (Zimmer 2.68) am Oberallgäuer Platz 2 in 87527 Sonthofen.

Die Kaution ist vor Mietbeginn zu hinterlegen und beträgt drei Nettokaltmieten.

Ja, beim SWW gibt es Seniorenwohnungen. Seniorenwohnungen sind Wohnungen für Menschen ab 60 Jahren. Es handelt sich um Appartements oder kleine Wohnungen in einer zentralen Lage mit guter Infrastruktur und barrierearmer Ausstattung (Aufzug, etc.). Für diese Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.

Betriebskosten

Mit den monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen werden Kosten gedeckt, die nach Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbar sind. Beispielsweise sind dies: Kosten für Müllentsorgung, Entwässerung, Hauswart, Hausreinigung, etc.

Außerdem wird bei Wohnungen mit Zentralheizung monatlich eine Heizkostenvorauszahlung vom Mieter bezahlt.

In der Regel im Mai / Juni des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres. Spätestens erhalten Sie die Abrechnung am 31. Dezember des folgenden Jahres. 

Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraum ermittelt. Möchten Sie die daraus ermittelten neuen Vorauszahlungen nicht annehmen, teilen Sie dies bitte Ihrem Ansprechpartner im Mieterservice (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) mit. Bitte beachten Sie, dass nur eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung möglich ist. Bei einer Verringerung der Vorauszahlung würde das Risiko einer Betriebskosten-Nachzahlung im nächsten Jahr steigen.

Die genauen Termine finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung.

Mieterservice

Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, so bitten wir Sie, uns Ihre aktuellen Bankdaten mitzuteilen. Wir bitten Sie, uns die Änderung der Bankverbindung schriftlich mitzuteilen. Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden: Formular zur Mitteilung der geänderten Bankverbindung

Zuerst müssen Sie die Aufnahme einer weiteren Person in Ihrer Wohnung bei uns beantragen. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Ausweises der einziehenden Person. Wir bitten sowohl den Mieter als auch die neu einziehende Person zu einem persönlichen Gespräch in unser Büro. Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung von uns. Wird die Aufnahme der Person in die Wohnung genehmigt, erhalten Sie außerdem die Wohnungsgeberbestätigung, mit der sich die einziehende Person bei der Gemeinde / Stadt anmelden kann. Der Mietvertrag wird dadurch grundsätzlich nicht geändert.

Kleintiere (wie z.B. Fische, Hamster oder Vögel) dürfen ohne Erlaubnis des SWW in der Wohnung gehalten werden. Bei allen anderen Tieren bitte wir Sie einen Antrag zur Aufnahme des Tieres in der Wohnung zu stellen.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung nach § 558 BGB erfüllt, müssen Sie der Mieterhöhung zustimmen. Im Mieterhöhungs-Schreiben wird Ihnen die Neuberechnung der Miete erklärt. Spätestens nach der Prüfungszeit von zwei Monaten sollten Sie uns das Formular zur Zustimmung zukommen lassen.

Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von uns automatisch beim Einzug in die Wohnung. Die Aufnahme weiterer Personen in die Wohnung muss zuerst bei uns beantragt werden. Bei einer Zustimmung erhalten Sie auch hier automatisch die Wohnungsgeberbestätigung. Die Bestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden.

Reparaturen in der Wohnung können Sie ganz einfach über unser Online-Formular melden.

Reparaturmeldung

Alternativ können Sie Reparaturen in der Wohnung Ihrem zuständigen Mieterservice mitteilen.

Zum Team

Bitte beachten Sie, dass Kleinreparaturen in der Wohnung bis zu einem Betrag von 75 € vom Mieter selbst zu tragen sind.

Die Schlüsselbestellung können Sie ganz einfach über unser Online-Formular erledigen.

Schlüsselbestellung

Bei Fragen hierzu können Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner im Mieterservice wenden:

Bereich Sonthofen:
Maria Bechteler
+49 8321 6615-54

Bereich Immenstadt:
Hans-Georg Wörz
+49 8321 6615-12

Bereich Oberallgäu und Immenstadt:
Bianca Steigenberger
+49 8321 6615-11

 

Sollten Sie Ihre Miete aufgrund der Corona-Pandemie nicht vollständig bezahlen können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit unserem Sozialverwalter Marius Mathieu auf (marius.mathieu@sww-oa.de oder +49 8321 6615-69). Gemeinsam suchen wir eine individuelle Lösung für Sie.

Kündigung und Auszug

Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie folgendes Dokument verwenden: Kündigung

Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats bei uns eingegangen sein. Danach gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. (Beispiel: Eingang der Kündigung am 02. April > Kündigung der Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni)

Läuft der Mietvertrag auf mehrere Personen, kann auch eine dieser Personen aus der Wohnung ausziehen und die Wohnung für seinen Teil kündigen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Danach läuft der Mietvertrag auf die restliche(n) Person(en).

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Auszug aus der Wohnung (ca. 4 Wochen vorher) einen Vorabnahme-Termin mit Ihrem Hausverwalter. Der Hausverwalter wird mit Ihnen gemeinsam die Wohnung besichtigen und besprechen, was vor dem Auszug von Ihnen zu erledigen ist. Beim Abnahme-Termin nach Ihrem Auszug wird von Hausverwalter geprüft, ob alle besprochenen Punkte erledigt wurden.

 

Das ist abhängig vom Zustand der Wohnung. Wird die Wohnung mängelfrei übergeben und es bestehen keine sonstigen Rückforderungen, erhalten Sie die Kaution ca. 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück. Wenn jedoch externe Firmen zur Instandsetzung Ihrer Wohnung involviert sind, müssen wir die Rechnungslegung abwarten.