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Wohntipps und Hausordnung

Jeder Bewohner möchte sich innerhalb der Hausgemeinschaft und Nachbarschaft wohlfühlen. Hierfür ist es wichtig, dass die Regeln der Hausordnung von allen Mietern gleichermaßen eingehalten werden. Ein paar wichtige Hinweise und Tipps rund um's Wohnen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Hausordnung

Wohntipps

Blumen sollen Haus und Wohnung zieren und bereichern unsere Wohngebiete. Jedoch müssen die Blumenkästen sachgemäß und sicher angebracht sein. Die Mietparteien haften für etwaige Schäden, deshalb Vorsicht beim Gießen von Blumen auf Balkonen und Fensterbänken. Es ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an den Hausfassaden herunterläuft. Blumenkästen sind im Winter im Keller oder Dachboden zu lagern. Für beschädigte Blumenkästen haftet der Mieter. Außerdem muss beim Blumengießen auf den darunter liegenden Mitbewohner Rücksicht genommen werden.

Für alle Hobby-Gärtner gibt es hier die 10 Tipps von SWW-Hausmeister Markus Adelgoß aus der zweiten Ausgabe unserers Mietermagazins SoWohnenWir:

10 Tipps für Hobby-Gärtner

  • Richtiges Lüften: Ein fünf bis zehn minütiges Stoßlüften ist optimal. Keinesfalls sollten Sie das Fenster auf Kippstellung belassen.
  • Richtiges Heizen:
    • Optimal Temperatur in Schlafräumen: 17 bis 19 Grad
    • Optimal Temperatur in Wohnräumen: 20 bis 22 Grad
  • Heizungen herunter drehen, nicht ausschalten: Drehen Sie, beim Verlassen Ihrer Wohnung und in der Nacht, die Heizkörper etwas herunter. Die Heizung vollständig ausschalten sollten Sie jedoch nicht, da die benötigte Energie für das wieder aufheizen des Raumes höher ausfällt als die Ersparnis während der Heizpause.
  • Rollläden schließen: Schließen Sie während der kalten Jahreszeit (falls vorhanden) Ihre Rollläden, sobald es draußen dunkel wird.
  • LED-Lampen verbrauchen sehr viel weniger Strom als Glühlampen.
  • Schalten Sie Fernsehgeräte, Computer und weitere elektronische Geräte richtig aus. Im Stand-by-Betrieb verbrauchen die Geräte sonst Strom.
  • Beim Kochen können Sie Strom sparen, indem Sie Topfdeckel benutzen. Stellen Sie die Temperatur auf eine niedrige Stufe, durch den Topfdeckel bleibt die Temperatur erhalten. Das gilt auch für das Kochen mit dem Gasherd.

Zu den Gemeinschaftsflächen im Haus zählen das Treppenhaus sowie die Allgemeinräume (Keller / Dachboden). Treppen, Treppenhaus und Treppenaufgänge sind als Flucht- und Rettungswege grundsätzlich freizuhalten!

Das Ablegen und Abstellen von Gegenständen jeglicher Art insbesondere von Schuhen, Möbelstücken (z.B. Schuhregale), Pflanzen, sowie Schirmständern ist nicht erlaubt.

Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle können abgestellt werden, sofern der Fluchtweg nicht versperrt wird.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung auch für die Allgemeinräume gilt. Mietereigene Gegenstände dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abteilen abgestellt werden.

In Fahrradkellern dürfen ausschließlich fahrtüchtige Fahrräder oder Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor abgestellt werden.

Wir bitten Sie deshalb: Halten Sie die Kellergänge, die Flächen vor Ihrer Wohnung und das Treppenhaus frei von persönlichen Gegenständen. Das ist einerseits in Ihrem Interesse, um Beschädigungen der Gegenstände zu vermeiden. Andererseits schreibt es der Gesetzgeber aus Gründen des Brandschutzes und der Sicherheit vor.

Eine Zusammenfassung finden Sie auch in unserem Flyer:

Treppenhaus und Allgemeinräume

Die Mieter sind verpflichtet, im Wechsel mit den Etagennachbarn das Treppenpodest vor der Wohnung und den zur Wohnung führenden Treppenteil, sowie die zugehörigen Fensterflächen, Wände und Decken zu säubern. Die Erdgeschossmieter haben außerdem den Hausflur mit Haustüre zu reinigen.

Die Mieter haben im regelmäßigen Wechsel, die für jeden Mieter zugänglichen Räume im Keller, die Kellerflure, den Dachboden und die zuführenden Treppen zu reinigen.

Jeder Mieter ist verpflichtet, in seiner Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass auch während seiner Abwesenheit die Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Sollten wiederholt Beschwerden und Uneinigkeiten unter den Mietern bezüglich der Hausreinigung auftreten, so wird das SWW nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen eine Fachfirma mit den Reinigungsarbeiten beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Durch richtiges Heizen und Lüften erhalten Sie ein gesundes Klima in Ihrer Wohnung.

Außerdem kann die Bildung von Schimmelpilzen vermieden werden.

Richtiges Lüften = Stoßlüften

  • Täglich mindestens 2-4 Mal für ca. 10 Minuten stoßlüften! Kurzes Stoßlüften mit ganz geöffnetem Fenster ist am effektivsten und zugleich energiesparend.
  • Küche und Bad sind die feuchtesten Räume, aufgrund des hier entstehenden Wasserdampfs. Hier muss vor allem nach dem Duschen oder Kochen gelüftet werden!
  • Der Luftaustausch wird durch querlüften verbessert. D.h. es wird für Durchzug gesorgt, indem die Fenster und Türen von gegenüberliegenden Zimmern geöffnet werden.
  • Im Sommer am besten vor 11 Uhr lüften! Je später, umso heißer und feuchter wird die Luft. Dann erst wieder gegen Abend lüften, wenn es draußen wieder kühler wird. Tagsüber Fenster und wenn vorhanden Rollos schließen.
  • Den Keller im Winter stoßlüften. Im Sommer muss beachtet werden, dass nur gelüftet werden darf, wenn die Außentemperatur kälter ist als die Raumtemperatur, um die warme Luft nicht ins Haus zu lassen, die an den kalten Kellerwänden Feuchtigkeit bildet.
  • Niemals Dauerlüften bei gekipptem Fenster. Die warme Luft von Innen steigt an der Außenwand über dem Fenster nach oben, kühlt dort ab und kondensiert. Durch die Feuchtigkeit des Kondenswassers entsteht über dem Fenster Schimmel an der Außenwand. Zudem gehen hier Unmengen an Heizenergie verloren!

 

Richtiges Heizen

  • Heizen Sie alle Räume möglichst kontinuierlich und ausreichend.
  • Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch vorgestellte Möbel oder lange Vorhänge behindert werden.
  • Die Türen zu kälteren Räumen sollten stets geschlossen gehalten werden.
  • Schließen Sie beim Stoßlüften die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück.

Die Zahlen auf dem Heizungsthermostat stehen in der Regel für folgende Temperaturen:

  • 1 – ca. 12 °C (z.B. Treppenhaus)
  • 2 – ca. 16 °C (z.B. Schlafzimmer)
  • 3 – ca. 20 °C (z.B. Wohnzimmer)
  • 4 – ca. 24 °C (z.B. Badezimmer)
  • 5 – ca. 28 °C (z.B. Schwimmbad)

Ein Heizkörper wird nicht schneller warm, wenn er voll aufgedreht wird. Die Stufe regelt lediglich bis zu welcher Zimmertemperatur der Heizkörper weiter heizt.

Beispiel: Wird die Heizung im Wohnzimmer auf Stufe 3 aufgedreht, heizt der Heizkörper solange, bis die Temperatur im Raum ca. 20 °C beträgt. Danach wird die Temperatur im Raum konstant gehalten. Dies hat zur Folge, dass der Heizkörper nicht dauerhaft warm ist.

Durch Mülltrennung kann ein Teil des anfallenden Abfalls wiederverwertet werden. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern spart auch bares Geld.

An den Wohngebäuden stehen für Sie Bio-, Papier- und Restmülltonnen bereit.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll sowie Altglas kann an den öffentlichen Wertstoffinseln oder direkt am jeweiligen Wertstoffhof erfolgen.

Welcher Abfall, wohin gehört, erfahren Sie auf diesem Informationsblatt des ZAK:

Welcher Abfall gehört wohin?


Durch Mülltrennung Kosten sparen

Die Entsorgungskosten für Restmüll sind am höchsten. Diese werden über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt. Die Kosten sinken, wenn weniger Restmüll anfällt, da dann weniger Restmülltonnen benötigt werden.

Um die Nachbarn nicht zu stören und ein harmonisches Zusammenleben im Haus zu sichern, ist vor allem auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten.

In der Zeit von 22:00 – 08:00 Uhr und von 12:00 – 14:00 Uhr haben alle lauten Geräusche innerhalb und außerhalb des Hauses zu unterbleiben. Wohnungs- und Eingangstüren sollten nicht zugeschlagen, sondern möglichst geräuschlos zugezogen werden.

Bei Feierlichkeiten ist besonders darauf zu achten, alle Mitbewohner rechtzeitig zu informieren. Auch hier ist Rücksicht zu nehmen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören.

Grundsätzlich ist die Zimmerlautstärke einzuhalten.

Bei Schneefall sind die Mieter verpflichtet, im Wechsel, den Zugang zum Haus, das Eingangspodest sowie die Haustreppe vom Schnee frei zu halten.

Alle Mietparteien werden gebeten, die Hausmeister besonders bei starkem Schnellfall bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Hausmeister bei Glätte und Schneefall nicht überall zur gleichen Zeit sein können.