Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Teil des Wohnungsbestands der SWW Wohnungsbau GmbH ist öffentlich gefördert und unterliegt einer Mietpreis- und Belegungsbindung, d.h. diese öffentlich geförderten Wohnungen können nur Menschen mieten, die über einen WBS verfügen.
Hintergrund: Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen werden öffentliche Mittel als Darlehen oder Zuschuss ausbezahlt. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Vermieter, diese Wohnungen nur Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Deshalb können diese Wohnungen zu festgelegten, günstigen Mieten angeboten werden.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Ehepaare und Familien einen WBS bekommen. Die Ausstellung des WBS ist abhängig von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
Wo erhalte ich einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Den Antrag für einen WBS erhalten Sie bei Frau Vogel im Landratsamt Oberallgäu, Sachgebiet Wohnungswesen (Zimmer 2.68) am Oberallgäuer Platz 2 in 87527 Sonthofen.